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Leichte Sprache

Warum leicht verständliche Sprache?

In Deutschland können rund acht Millionen Menschen nicht richtig lesen. Das ist jede zehnte Person. Die meisten Informationen, welche von Firmen und Behörden herausgegeben werden, sind für diese Menschen nicht verständlich. Wer Inhalte in leicht verständlicher Sprache anbietet, wird von mehr Menschen verstanden. So werden nicht nur Missverständnisse und Fehlinformationen verhindert, sondern auch Barrierefreiheit und Inklusion gefördert.

Wer benötigt barrierefreie Kommunikation?

Leichte Sprache ist eine einfache Version der Standardsprache. Es werden zum Beispiel auf komplizierte Formulierungen und Schachtelsätze verzichtet. Deswegen ist Leichte Sprache gut verständlich und nützt Menschen mit Lernschwierigkeiten sowie mit geringen Sprach- und Lesekompetenzen.

Wo ist leicht verständliche Sprache sinnvoll?

Grundsätzlich sollte Leichte Sprache überall dort zum Einsatz kommen, wo viele Menschen erreicht werden sollen. Das betrifft insbesondere Behörden, Ämter und öffentliche Institutionen als auch Unternehmen und Organisationen. Jeder Mensch kennt Formulare und Briefe, die nur sehr schwer zu verstehen sind. Unser Ziel ist es, diese Barrieren aufzulösen. Alle Menschen sollen Zugang zu barrierefreien Informationen haben. Denn nur so kann jeder Mensch an der Gesellschaft teilhaben.

Ist Leichte Sprache ein Muss?

Ja, denn es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Die Basis für diese Gesetze ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention betont die Pflicht der Staaten, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen. Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit sind wesentliche inhaltliche Schwerpunkte der Konvention.

In Deutschland wird die Barrierefreiheit seit 2002 im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt. Das Gesetz soll eine Benachteiligung oder Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen verhindern und eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. In dem Gesetz ist unter anderem die Pflicht zur Barrierefreiheit von Bauwerken, Verkehr, Kommunikation und Information festgeschrieben.