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Leichte Sprache

Danke für die gemeinsame Zeit!

Zum Ende des Jahres 2025 schließen wir capito Schleswig-Holstein. Wir möchten uns von Herzen bei all unseren Kund*innen, Partner*innen und Unterstützer*innen bedanken – für das Vertrauen, die spannenden Projekte und die wertvollen Begegnungen der letzten Jahre.

Unser gemeinsames Ziel war es immer, Informationen für alle verständlich zu machen. Diese Idee lebt weiter: Unser Team wird künftig in den Schleswiger Werkstätten tätig sein. Dort setzen wir uns weiterhin mit Leidenschaft für Teilhabe, Verständlichkeit und Inklusion ein.

Unsere Kontaktdaten bleiben unverändert, sodass Sie uns auch weiterhin erreichen können:

Martina Richter
Übersetzungen und Prüfgruppen
T 04621 - 30 79 618

Kiara Fehling
Bildungsangebote und Übersetzungen
T 0151 - 58 77 68 98

Swantje Haase
Leitung capito Schleswig-Holstein
T 0160 - 94 61 21 28

 

12 Millionen Menschen in Deutschland können nicht gut lesen und schreiben.

Damit ist jede dritte erwachsene Person in Deutschland gemeint. Die meisten Informationen, welche von Firmen und Behörden herausgegeben werden, sind für diese Menschen nicht verständlich. Wer Inhalte in leicht verständlicher Sprache anbietet, wird von mehr Menschen verstanden. So werden nicht nur Missverständnisse und Fehlinformationen verhindert, sondern auch Barrierefreiheit und Inklusion gefördert.

Wo ist leicht verständliche Sprache sinnvoll?

Grundsätzlich sollte Leichte Sprache überall dort zum Einsatz kommen, wo viele Menschen erreicht werden sollen. Das betrifft insbesondere Behörden, Ämter und öffentliche Institutionen als auch Unternehmen und Organisationen. Jeder Mensch kennt Formulare und Briefe, die nur sehr schwer zu verstehen sind. Unser Ziel ist es, diese Barrieren aufzulösen. Alle Menschen sollen Zugang zu barrierefreien Informationen haben. Denn nur so kann jeder Mensch an der Gesellschaft teilhaben.

Ist Leichte Sprache ein Muss?

Ja, denn es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Die Basis für diese Gesetze ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention betont die Pflicht der Staaten, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen. Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit sind wesentliche inhaltliche Schwerpunkte der Konvention.

In Deutschland wird die Barrierefreiheit seit 2002 im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt. Das Gesetz soll eine Benachteiligung oder Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen verhindern und eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. In dem Gesetz ist unter anderem die Pflicht zur Barrierefreiheit von Bauwerken, Verkehr, Kommunikation und Information festgeschrieben.